Nach einem Todesfall wird in der Regel der Pfarrer oder die Pfarrerin durch das Bestattungsinstitut benachrichtigt.
Wenn Seelsorge oder eine Begleitung von Sterbenden gewünscht wird, wenden Sie sich bitte direkt an den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihres Bezirks.
Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben. Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung steht die Kirche den Angehörigen auch bei Feuerbestattung, Urnenbeisetzung bzw. Bestattung auf einem naturnahen Friedhof zur Seite.
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Waren die Verstorbenen noch nicht getauft oder nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn die Verstorbenen sie nicht ausdrücklich abgelehnt haben. Der Termin wird vom Bestattungsinstitut und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt.
Text: Ekir.de
Ansprechpartnerinnen: Regina Dankers und Stefanie Franzen
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